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+++ Winterdienst Essen & NRW: Freie Kapazitäten 2026/2027. Jetzt Angebot anfragen +++
Winterdienst

Winterdienst in Kaarst

Räumen und Streuen für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privatgrundstücke in Kaarst. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung.

  • Fristen und Räumbreite nach der Satzung der Stadt Kaarst
  • GPS-Protokoll, Abnahme und Prüfprotokoll je Einsatz
  • 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03.
  • ISO90011400145001

    Zertifizierter Dienstleister

  • 5 Mio. €

    Betriebshaftpflicht

  • 1.800+

    Zufriedene Auftraggeber

  • 100+

    Mitarbeitende

  • 20+

    Jahre Erfahrung

  • 4,9

    58 Google-Bewertungen (Stand 10/2026)

Winterdienst

Räumen und Streuen in Kaarst: was die Stadt vorschreibt

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaarst legt fest, wer im Winter für Gehwege zuständig ist. Die Winterwartung aller Gehwege liegt bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (§ 2 Abs. 1). Das Straßenverzeichnis regelt zusätzlich, wo auch Fahrbahnen dazugehören.

Dann gilt: Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Für alles, was nach 20 Uhr fällt, haben Sie werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr Zeit. Der Gehweg muss 1,50 m breit frei sein, und zu Fußgängerüberwegen sind Zugänge zu schaffen.

Diese Pflichten kann Royal für Sie ausführen, für die Flächen, die im Vertrag stehen. Bei Ihnen bleibt die Kontrolle. Paragraf, Fassung und den Weg zur Satzung finden Sie in der Karte auf dieser Seite.

Leistungsumfang

Was Royal in Kaarst für Sie erledigt

Gearbeitet wird auf den Flächen, die wir mit Ihnen schriftlich festhalten. In Kaarst ist das der Gehweg, und grenzt ein Überweg an, der Zugang dorthin. Auf Wunsch kommen Wege, Einfahrten und Stellplätze auf dem Grundstück hinzu.

  • Räumen

    nach § 4 der Kaarster Satzung

    • Schnee von den vereinbarten Flächen räumen
    • Mit Fahrzeug oder Handgerät (je nach Fläche)
    • Treppen und enge Zugänge von Hand
    • Weitere Durchgänge (bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen)
  • Streuen

    mit abstumpfenden Mitteln

    • Splitt oder Granulat auf Gehwegen
    • Salz nur, wo die Satzung es zulässt
    • Grün- und Naturflächen (nur salzfreie Mittel)
    • Streugut passend zum Belag (Pflaster, Asphalt, Beton)
  • Flächen

    nach Vertrag

    • Gehwege vor dem Grundstück
    • Hauszugänge und Eingänge
    • Einfahrten und Tiefgarageneinfahrten
    • Parkplätze und Firmengelände
  • Dokumentation

    je Einsatz

    • Jeder Einsatz wird dokumentiert
    • Vereinbarte Flächen (schriftlich im Vertrag)
    • Satzung Ihrer Stadt (Maßstab für die Zeiten)
Verfahren und Technik

Was die Kaarster Satzung außerdem verlangt

Aus § 4 der Satzung ergeben sich für Anlieger in Kaarst Pflichten, die über das reine Räumen hinausgehen. Was davon in den Vertrag gehört, klären wir bei der Begehung.

  • Zugänge zu Überwegen

    Die Satzung verlangt ausdrücklich, Zugänge zu Fußgängerüberwegen zu schaffen. Liegt ein Überweg an Ihrem Gehweg, wird dieser Durchgang mit geräumt, wenn er zur vereinbarten Fläche gehört.

  • Streugut ohne Salz

    Salz ist auf Kaarster Gehwegen im Grundsatz verboten. Es darf nur bei Eisregen und ähnlichen Ausnahmefällen gestreut werden, in denen abstumpfende Mittel versagen, und an Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken.

  • Hydranten freihalten

    Hydranten und die Einläufe der Entwässerung müssen frei von Eis und Schnee bleiben. Geräumter Schnee kommt auf den Teil des Gehwegs an der Fahrbahn, notfalls an den Fahrbahnrand. Schnee vom Grundstück gehört nicht auf die Straße.

  • Haltestellen

    An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss der Gehweg so geräumt und bestreut sein, dass Ein- und Aussteigen und der Weg zur Haltestelle gefahrlos möglich sind.

Qualitätsnachweis

Ihr Beleg für jeden Einsatz in Kaarst

Jeder Einsatz wird per GPS protokolliert, abgenommen und in einem Prüfprotokoll festgehalten. Damit belegen Sie, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde.

Fragt jemand nach, ob vor einem Haus in Kaarst, Büttgen oder Vorst rechtzeitig geräumt war, steht die Antwort im Protokoll.

Einsatzprotokoll

je Einsatz
  • GPS-Protokollwann welche Fläche geräumt und gestreut wurde
  • Abnahmejeder Einsatz wird abgenommen
  • Prüfprotokollfestgehalten für Ihre Unterlagen
Preis

Was den Winterdienst in Kaarst teurer oder günstiger macht

Der Preis hängt an Ihren Flächen, deshalb steht vor dem Angebot ein Gespräch oder ein Termin vor Ort. Sie entscheiden sich für den Pauschalpreis mit festem Monatsbetrag oder für die Abrechnung je Einsatz. In Kaarst wirken sich diese Punkte aus.

  1. Länge und BreiteWie viele Meter Gehweg auf 1,50 m frei zu halten sind und ob ein Überweg angrenzt.
  2. HandarbeitTreppen, Rampen und schmale Zugänge gehen nur von Hand und brauchen mehr Zeit.
  3. StadtteilOb das Objekt in Kaarst, Büttgen, Holzbüttgen, Vorst oder Driesch liegt.
  4. Winter oder PauschaleBei Abrechnung je Einsatz bestimmt die Zahl der Schneetage den Betrag, die Pauschale bleibt gleich.
Objektarten

Für welche Objekte

  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen

    Gehwege, Hauszugänge und Tiefgarageneinfahrten; mehrere Häuser in einem Vertrag mit einem Ansprechpartner.

  • Gewerbe und Einzelhandel

    Zufahrten, Parkplätze und Firmengelände, Flächen mit Publikumsverkehr zuerst.

  • Privatgrundstücke

    Gehweg vor dem Haus, Zugang und Einfahrt. Für Privathaushalte sind die Arbeitskosten nach § 35a EStG teilweise steuerlich absetzbar. Das ersetzt keine Steuerberatung.

Einsatzgebiet

Kaarst und seine Stadtteile

Kaarst liegt rund 43 km Luftlinie von unserem Sitz in Essen entfernt. Diese Seite gilt für alle fünf Stadtteile.

Nur rund 6 km sind es bis Neuss. Für Neuss und für Krefeld gibt es eigene Royal-Seiten zum Winterdienst mit den Angaben der dortigen Satzungen.

Stadtteile

  • Kaarst
  • Büttgen
  • Holzbüttgen
  • Vorst
  • Driesch

Nachbarstädte mit eigener Royal-Seite

Diese Seiten öffnen sich in einem neuen Tab.

Wie Royal im Winterdienst arbeitet: Verfahren, Vertrag und Haftung

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

0201 / 430 618 78
Welche Räumzeiten gelten in Kaarst?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind unverzüglich zu beseitigen. Was nach 20 Uhr fällt oder entsteht, muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr am folgenden Tag weg sein. So steht es in § 4 Abs. 1 der Kaarster Satzung.

Was heißt „Zugänge zu Fußgängerüberwegen schaffen“?

Praktisch heißt das: Fußgänger müssen vom geräumten Gehweg aus einen Überweg erreichen können. Ein Schneewall am Bordstein darf den Weg zum Überweg also nicht versperren. Grenzt ein Überweg an Ihr Grundstück, nehmen wir diese Stelle bei der Begehung auf.

Wird in Kaarst mit Salz gestreut?

Auf Gehwegen in der Regel nicht. Die Satzung verbietet Salz dort grundsätzlich und lässt es nur bei Eisregen und ähnlichen Ausnahmefällen sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen zu. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben salzfrei. Royal streut auf Gehwegen Splitt oder Granulat.

Betreut Royal auch Büttgen, Holzbüttgen und Vorst?

Ja, das Angebot gilt für das ganze Stadtgebiet, so wie die Satzung. Die Gehwege liegen überall bei den Anliegern, ob auch die Fahrbahn dazugehört, steht im Straßenverzeichnis der Satzung.

Übernimmt Royal die Haftung?

Mit dem Vertrag übernimmt Royal die Durchführung des Winterdienstes, der Ihnen nach der Satzung obliegt, für die vereinbarten Flächen und haftet für die Ausführung. Die Pflicht, die Arbeit des beauftragten Dienstleisters zu überwachen, bleibt nach der Rechtsprechung beim Eigentümer oder Verwalter.

Praktisch heißt das: Sehen Sie bei Schnee und Glätte nach, ob geräumt und gestreut ist, und melden Sie uns, wenn etwas fehlt. Für Schäden aus der Ausführung besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Setzen Sie Subunternehmer ein?

Zur Unterstützung, ja. Ausgeführt werden die Arbeiten von Royals eigenen Mitarbeitern, unterstützt von Partnerbetrieben, die Royal vertraglich bindet. Ihr Vertrag läuft mit Royal. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung und haftet Ihnen gegenüber.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Winterdienst wird für die Saison vereinbart, die Saison läuft vom 01.11. bis 31.03. Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen schriftlich im Vertrag. Lesen Sie diese drei Punkte bei jedem Angebot nach, bevor Sie unterschreiben.

Winterdienst in Ihrer Stadt

Winterdienst nach der Satzung Ihrer Stadt, für Privat- und Gewerbekunden

Räumzeiten und Pflichten regelt jede Stadt selbst. Wählen Sie Ihre Stadt, dort stehen die Fristen der Satzung.

Kostenlose Anfrage

Winterdienst in Kaarst unverbindlich anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnell und persönlich bei Ihnen. In der Regel ist ein kurzes Gespräch oder ein Termin vor Ort der nächste Schritt.

    Für wen ist die Anfrage?
    Telefon oder E-Mail *

    Eines von beiden genügt, damit wir uns melden können.

    Angaben für ein genaueres Angebot (freiwillig)

    Um was für ein Objekt geht es?
    Gebäudehöhe
    Welche Bereiche sollen gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Welche Bodenbeläge?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Was brauchen Sie?
    Was soll gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Arbeiten?
    Welche Aufgaben?
    Was soll transportiert werden?
    Art des Betriebs
    Was brauchen Sie?
    Was soll entrümpelt werden?
    Leistung im Winterdienst
    Welche Flächen?
    Wie dringend ist es?
    Fotos oder Unterlagen, falls vorhanden

    Persönlich.Zertifiziert.Aus einer Hand.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Ivonne Altun, Royal Facility Service

    Ivonne Altun

    Royal Facility Service GmbH

    Centrumstraße 22, Essen

    Ihre Anfrage geht direkt an Ivonne Altun. Lieber sprechen? Rufen Sie an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

    0201 / 430 618 78 direkt anrufen

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