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Winterdienst

Winterdienst in Gladbeck

Räumen und Streuen für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privatgrundstücke in Gladbeck. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung.

  • Fristen und Räumbreite nach der Satzung der Stadt Gladbeck
  • GPS-Protokoll, Abnahme und Prüfprotokoll je Einsatz
  • 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03.
  • ISO90011400145001

    Zertifizierter Dienstleister

  • 5 Mio. €

    Betriebshaftpflicht

  • 1.800+

    Zufriedene Auftraggeber

  • 100+

    Mitarbeitende

  • 20+

    Jahre Erfahrung

  • 4,9

    58 Google-Bewertungen (Stand 10/2026)

Winterdienst

Wer in Gladbeck räumen muss und bis wann

Die Gladbecker Straßenreinigungs- und Gebührensatzung teilt die Straßen der Stadt in Gruppen ein. Bei den Straßen unter Ziffer 1 des Straßenverzeichnisses sind die Gehwege Sache der Eigentümer der angrenzenden und durch die Straße erschlossenen Grundstücke, bei Ziffer 6 auch Fahrbahn und Straßenbegleitgrün. Zur Reinigung zählt nach der Satzung ausdrücklich die Winterwartung.

Wer verpflichtet ist, hält den Gehweg auf 1,50 m Breite frei. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls zu beseitigen, Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen, und zwar gegebenenfalls wiederholt: Schneit es erneut oder wird es wieder glatt, ist die Fläche noch einmal an der Reihe. Schnee und Glätte nach 20 Uhr müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr am nächsten Tag weg sein.

Royal führt den Winterdienst für die Flächen aus, die im Vertrag stehen, und plant die Einsätze nach diesen Fristen. Ob die Arbeit erledigt ist, kontrollieren Sie als Eigentümer oder Verwalter weiter selbst. Paragraf und Fassung stehen in der Karte zur Satzung.

Leistungsumfang

Was Royal in Gladbeck räumt und streut

Royal betreut in Gladbeck genau die Flächen, die im Vertrag aufgeführt sind. Das ist in der Regel der Gehweg vor dem Grundstück, je nach Objekt kommen Hauseingang, Zufahrt oder Parkplatz hinzu.

  • Räumen

    nach § 4 der Gladbecker Satzung

    • Schnee von den vereinbarten Flächen räumen
    • Mit Fahrzeug oder Handgerät (je nach Fläche)
    • Treppen und enge Zugänge von Hand
    • Weitere Durchgänge (bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen)
  • Streuen

    mit abstumpfenden Mitteln

    • Splitt oder Granulat auf Gehwegen
    • Salz nur, wo die Satzung es zulässt
    • Grün- und Naturflächen (nur salzfreie Mittel)
    • Streugut passend zum Belag (Pflaster, Asphalt, Beton)
  • Flächen

    nach Vertrag

    • Gehwege vor dem Grundstück
    • Hauszugänge und Eingänge
    • Einfahrten und Tiefgarageneinfahrten
    • Parkplätze und Firmengelände
  • Dokumentation

    je Einsatz

    • Jeder Einsatz wird dokumentiert
    • Vereinbarte Flächen (schriftlich im Vertrag)
    • Satzung Ihrer Stadt (Maßstab für die Zeiten)
Verfahren und Technik

Was die Gladbecker Satzung im Einzelnen vorschreibt

Neben Uhrzeit und Breite enthält § 4 weitere Pflichten für Anlieger. Welche davon Ihre Flächen betreffen, klären wir bei der Begehung.

  • Wiederholt räumen

    Schneit es nach dem Räumen erneut oder bildet sich neue Glätte, verlangt die Satzung, nach dem Ende des Schneefalls gegebenenfalls noch einmal zu räumen und zu streuen. Ein einziger Durchgang am Morgen reicht dann nicht.

  • Salzverbot mit Ausnahmen

    Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind sie in besonderen Ausnahmelagen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel keine hinreichende Wirkung haben, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starkem Gefälle und starken Steigungen.

  • Haltestellen

    An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen muss der Gehweg so frei und gestreut sein, dass Ein- und Aussteigen und der Weg zur Haltestelle gefahrlos möglich sind.

  • Schnee richtig ablegen

    Der Schnee gehört auf den Teil des Gehwegs an der Fahrbahn, notfalls an den Fahrbahnrand. Hydranten und Einläufe bleiben frei, Schnee vom Grundstück kommt nicht auf die Straße, Baumscheiben bekommen kein Salz.

Qualitätsnachweis

Jeder Einsatz in Gladbeck nachvollziehbar

Jeder Einsatz wird per GPS protokolliert, abgenommen und in einem Prüfprotokoll festgehalten. Damit belegen Sie, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde.

Auch an Tagen, an denen mehrmals geräumt wird, sehen Sie im Protokoll, wann vor Ihrem Grundstück gearbeitet wurde.

Einsatzprotokoll

je Einsatz
  • GPS-Protokollwann welche Fläche geräumt und gestreut wurde
  • Abnahmejeder Einsatz wird abgenommen
  • Prüfprotokollfestgehalten für Ihre Unterlagen
Preis

Woraus sich der Preis in Gladbeck ergibt

Bevor wir einen Preis nennen, sehen wir uns Ihre Flächen an oder lassen sie uns genau beschreiben. Sie wählen zwischen dem Pauschalpreis mit gleichem Monatsbetrag über die Saison und der Abrechnung je Einsatz. Diese Punkte wiegen in Gladbeck besonders.

  1. Ziffer im VerzeichnisOb für Ihre Straße nur der Gehweg oder unter Ziffer 6 auch Fahrbahn und Grünstreifen bei Ihnen liegen.
  2. Breite und LängeWie viele Meter Gehweg auf 1,50 m Breite frei zu halten sind.
  3. Schneereiche TageBei Abrechnung je Einsatz zählt jeder Durchgang, auch ein zweiter nach erneutem Schneefall.
  4. Mehrere ObjekteMehrere Liegenschaften in Gladbeck lassen sich in einem Rahmenvertrag bündeln.
Objektarten

Für welche Objekte

  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen

    Gehwege, Hauszugänge und Tiefgarageneinfahrten; mehrere Häuser in einem Vertrag mit einem Ansprechpartner.

  • Gewerbe und Einzelhandel

    Zufahrten, Parkplätze und Firmengelände, Flächen mit Publikumsverkehr zuerst.

  • Privatgrundstücke

    Gehweg vor dem Haus, Zugang und Einfahrt. Für Privathaushalte sind die Arbeitskosten nach § 35a EStG teilweise steuerlich absetzbar. Das ersetzt keine Steuerberatung.

Einsatzgebiet

Gladbeck im Ruhrgebiet

Gladbeck ist eine der Städte, die unserem Sitz am nächsten liegen: Von der Centrumstraße in Essen sind es rund 14 km Luftlinie.

Die Nachbarstädte Bottrop und Gelsenkirchen, rund 7 und 10 km entfernt, haben eigene Royal-Seiten zum Winterdienst mit den Regeln ihrer Satzungen.

Nachbarstädte mit eigener Royal-Seite

Diese Seiten öffnen sich in einem neuen Tab.

Wie Royal im Winterdienst arbeitet: Verfahren, Vertrag und Haftung

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

0201 / 430 618 78
Muss ich in Gladbeck selbst räumen?

Das ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis der Satzung. Liegt Ihre Straße unter Ziffer 1, sind die Gehwege Ihre Aufgabe, unter Ziffer 6 zusätzlich Fahrbahn und Straßenbegleitgrün. Bei den Straßen unter den Ziffern 2 bis 5 übernimmt die Stadt die Winterwartung selbst. Ist die Pflicht bei Ihnen, können Sie die Durchführung an Royal vergeben.

Was bedeutet „gegebenenfalls wiederholt“?

Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls zu beseitigen, Glätte nach ihrem Entstehen. Schneit es danach erneut oder friert es nach dem Streuen wieder, ist die Fläche nicht mit einem Durchgang erledigt: Dann sind Schnee und Glätte noch einmal zu beseitigen.

Bis wann muss in Gladbeck morgens geräumt sein?

Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr am folgenden Tag beseitigt sein. So steht es in § 4 Abs. 3 der Satzung.

Ist in Gladbeck Streusalz erlaubt?

Nur ausnahmsweise: bei Eisregen und ähnlichen Lagen, in denen abstumpfende Mittel nicht reichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben salzfrei, salzhaltiger Schnee darf dort nicht liegen. Royal streut auf Gehwegen Splitt oder Granulat.

Übernimmt Royal die Haftung?

Mit dem Vertrag übernimmt Royal die Durchführung des Winterdienstes, der Ihnen nach der Satzung obliegt, für die vereinbarten Flächen und haftet für die Ausführung. Die Pflicht, die Arbeit des beauftragten Dienstleisters zu überwachen, bleibt nach der Rechtsprechung beim Eigentümer oder Verwalter.

Praktisch heißt das: Sehen Sie bei Schnee und Glätte nach, ob geräumt und gestreut ist, und melden Sie uns, wenn etwas fehlt. Für Schäden aus der Ausführung besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Setzen Sie Subunternehmer ein?

Zur Unterstützung, ja. Ausgeführt werden die Arbeiten von Royals eigenen Mitarbeitern, unterstützt von Partnerbetrieben, die Royal vertraglich bindet. Ihr Vertrag läuft mit Royal. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung und haftet Ihnen gegenüber.

Wie erreiche ich Sie bei Schnee und Glätte?

In der Saison gibt es ein 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03. Außerhalb der Saison erreichen Sie uns im Büro, Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr. Die Nummer steht auf dieser Seite.

Winterdienst in Ihrer Stadt

Winterdienst nach der Satzung Ihrer Stadt, für Privat- und Gewerbekunden

Räumzeiten und Pflichten regelt jede Stadt selbst. Wählen Sie Ihre Stadt, dort stehen die Fristen der Satzung.

Kostenlose Anfrage

Winterdienst in Gladbeck unverbindlich anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnell und persönlich bei Ihnen. In der Regel ist ein kurzes Gespräch oder ein Termin vor Ort der nächste Schritt.

    Für wen ist die Anfrage?
    Telefon oder E-Mail *

    Eines von beiden genügt, damit wir uns melden können.

    Angaben für ein genaueres Angebot (freiwillig)

    Um was für ein Objekt geht es?
    Gebäudehöhe
    Welche Bereiche sollen gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Welche Bodenbeläge?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Was brauchen Sie?
    Was soll gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Arbeiten?
    Welche Aufgaben?
    Was soll transportiert werden?
    Art des Betriebs
    Was brauchen Sie?
    Was soll entrümpelt werden?
    Leistung im Winterdienst
    Welche Flächen?
    Wie dringend ist es?
    Fotos oder Unterlagen, falls vorhanden

    Persönlich.Zertifiziert.Aus einer Hand.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Ivonne Altun, Royal Facility Service

    Ivonne Altun

    Royal Facility Service GmbH

    Centrumstraße 22, Essen

    Ihre Anfrage geht direkt an Ivonne Altun. Lieber sprechen? Rufen Sie an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

    0201 / 430 618 78 direkt anrufen

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