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+++ Winterdienst Essen & NRW: Freie Kapazitäten 2026/2027. Jetzt Angebot anfragen +++
Winterdienst

Winterdienst in NRW

Ein Vertrag für alle Ihre Objekte in Nordrhein-Westfalen. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung.

  • Jede Adresse nach der Satzung ihrer Stadt
  • GPS-Protokoll, Abnahme und Prüfprotokoll je Einsatz
  • 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03.
  • ISO90011400145001

    Zertifizierter Dienstleister

  • 5 Mio. €

    Betriebshaftpflicht

  • 1.800+

    Zufriedene Auftraggeber

  • 100+

    Mitarbeitende

  • 20+

    Jahre Erfahrung

  • 4,9

    58 Google-Bewertungen (Stand 10/2026)

Winterdienst

Ein Ansprechpartner, jede Stadt nach ihrer Satzung

Royal Facility Service sitzt in Essen und übernimmt den Winterdienst in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen. Ausgeführt werden die Arbeiten von Royals eigenen Mitarbeitern, unterstützt von Partnerbetrieben, die Royal vertraglich bindet. Ihr Vertrag läuft mit Royal. Royal bleibt Ihr Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung und haftet Ihnen gegenüber.

Wann geräumt sein muss und wie breit, legt jede Stadt in ihrer eigenen Straßenreinigungssatzung fest. Die Unterschiede sind deutlich: In Bochum muss der Schnee der Nacht erst bis 8 Uhr weg sein, in Mettmann endet das Zeitfenster für sofortiges Räumen schon um 18 Uhr, und in Viersen sind Gehwege auf 1,20 m begrenzt freizuhalten.

Haben Sie Objekte in mehreren Städten, gilt für jede Adresse die Satzung ihrer Stadt. Darum kümmert sich Royal, Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Maßgeblich bleiben der Wortlaut der Satzung und das Straßenverzeichnis der Stadt.

Für wen

Für wen diese Seite gedacht ist

  • Hausverwaltungen mit Objekten in mehreren Städten

    Ein Vertrag und ein Ansprechpartner für alle Häuser. Jede Adresse wird nach der Satzung ihrer Stadt geräumt und gestreut.

  • Gewerbe und Filialen

    Zufahrten, Parkplätze und Eingänge an mehreren Standorten, Flächen mit Publikumsverkehr zuerst.

  • Ein Grundstück in Ihrer Stadt

    Suchen Sie Ihre Stadt unten. Wo es eine eigene Royal-Seite gibt, stehen dort alle Angaben für Ihre Stadt.

    Zur Städteliste
Ihre Stadt finden

Winterdienst in Ihrer Stadt

Royal übernimmt den Winterdienst in diesen Städten. Für viele gibt es eine eigene Seite mit den Angaben der Satzung. Für die übrigen nennen wir hier die Fristen am Morgen und die Gehwegbreite aus der Satzung, mit Fundstelle. Was tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls zu beseitigen, sofern dort nichts anderes steht.

eigene Royal-Seite eigene Royal-Seite, öffnet in neuem Tab Fristen aus der Satzung zum Aufklappen

Ruhrgebiet, 14 Einträge

Düsseldorf und Kreis Mettmann, 8 Einträge

  • Düsseldorf
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1 m

    Für Düsseldorf liegt uns die Fassung mit Stand 01.01.2023 vor. Gehwege sind auf 1 m freizuhalten. Düsseldorf verbietet Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich und lässt es nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Steigungen zu. Eine eigene Ausnahme für Eisregen nennt die Satzung nicht.

    Quelle: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (19.103), § 3 Abs. 2, Fassung der Stadt mit Stand 01.01.2023. Satzung lesen (Düsseldorf, öffnet in neuem Tab)

  • Erkrath
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Erkrath nennt für Sonn- und Feiertage ein eigenes Zeitfenster von 9 bis 20 Uhr. Salz ist auf Gehwegen nur in Ausnahmelagen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen erlaubt.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkrath (66.3), § 6 Abs. 1 und 4, Fassung der 16. Änderung vom 18.12.2025. Satzung lesen (Erkrath, öffnet in neuem Tab)

  • Haaneigene Seite
  • Hildeneigene Seite
  • Langenfeld
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Langenfeld verlangt, Gehwege vorrangig mit abstumpfenden und nur hilfsweise mit auftauenden Mitteln zu streuen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz verboten.

    Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld. (4.11), § 4, vom 14.12.2011. Satzung lesen (Langenfeld, öffnet in neuem Tab)

  • Mettmann
    Schnee nach 18 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    erforderliche Breite

    In Mettmann endet das Zeitfenster für sofortiges Räumen schon um 18 Uhr statt um 20 Uhr. Was danach fällt, muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag weg sein.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Mettmann (35.301), § 3 Abs. 2 und 5, Fassung der 43. Änderung vom 16.12.2025. Satzung lesen (Mettmann, öffnet in neuem Tab)

  • Monheim am Rhein
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Monheim am Rhein mit den Stadtteilen Monheim und Baumberg nennt für Sonn- und Feiertage ein eigenes Zeitfenster von 9 bis 20 Uhr.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Monheim am Rhein (60.7), § 4, Fassung der 6. Änderungssatzung vom 18.12.2025. Satzung lesen (Monheim am Rhein, öffnet in neuem Tab)

  • Ratingen
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Für Ratingen liegt uns die Fassung vom 26.09.2014 vor. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten in Ausnahmelagen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Ratingen (700), § 4, Fassung vom 26.09.2014. Satzung lesen (Ratingen, öffnet in neuem Tab)

Rhein-Kreis Neuss und Niederrhein, 12 Einträge

  • Dormageneigene Seite (öffnet in neuem Tab)
  • Grevenbroich
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    erforderliche Breite

    In Grevenbroich steht der Winterdienst in einer eigenen Satzung der Stadtbetriebe. Eine feste Meterzahl für Gehwege nennt sie nicht, freizuhalten ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite.

    Quelle: Winterdienst- und Gebührensatzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, § 3, vom 16.12.2022. Satzung lesen (Grevenbroich, öffnet in neuem Tab)

  • Jüchen
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Jüchen schreibt vor, auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte mit auftauenden und abstumpfenden Stoffen zu streuen. Ein allgemeines Salzverbot auf Gehwegen enthält die Satzung nicht, Baumscheiben und Grünflächen bleiben aber salzfrei.

    Quelle: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jüchen, § 4, einschließlich der 6. Änderung vom 19.12.2025. Satzung lesen (Jüchen, öffnet in neuem Tab)

  • Kaarsteigene Seite
  • Korschenbroich
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    Korschenbroich hat seine Satzung 2021 neu gefasst. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmelagen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen erlaubt.

    Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich, § 4, vom 26.11.2021. Satzung lesen (Korschenbroich, öffnet in neuem Tab)

  • Krefeldeigene Seite (öffnet in neuem Tab)
  • Meerbusch
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    erforderliche Breite

    Meerbusch nennt keine feste Räumbreite, freizuhalten ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite. Salz ist auf Gehwegen nur in Ausnahmelagen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen erlaubt.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Meerbusch (70.01), § 3, Fassung der XLVII. Änderung vom 19.12.2025. Satzung lesen (Meerbusch, öffnet in neuem Tab)

  • Mönchengladbacheigene Seite (öffnet in neuem Tab)
  • Neusseigene Seite (öffnet in neuem Tab)
  • Tönisvorsteigene Seite
  • Vierseneigene Seite
  • Willich
    Schnee nach 20 Uhr, werktags
    bis 7 Uhr
    Sonn- und feiertags
    bis 9 Uhr
    Gehweg frei
    1,50 m

    In Willich gilt die Breite von 1,50 m auch dort, wo der Gehweg nicht durch einen Bordstein abgegrenzt ist, gemessen ab der Grundstücksgrenze.

    Quelle: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Willich (7.7), § 4, Fassung der Sechzehnten Änderung vom 27.11.2024. Satzung lesen (Willich, öffnet in neuem Tab)

Köln und Umland, 3 Einträge

Bergisches Land, 3 Einträge

Ein Vertrag, viele Städte

Was überall gleich ist und was sich nach der Stadt richtet

Für Ihre Objekte in mehreren Städten brauchen Sie keine mehreren Dienstleister. Die Satzungen unterscheiden sich, die Arbeitsweise von Royal nicht.

Überall gleich

  • Ein Vertrag mit Royal und ein Ansprechpartner von der Begehung bis zur Rechnung
  • Mehrere Liegenschaften lassen sich in einem Rahmenvertrag bündeln
  • Jeder Einsatz per GPS protokolliert, abgenommen und im Prüfprotokoll festgehalten
  • 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03.
  • Pauschalpreis oder Abrechnung je Einsatz, schriftlich vereinbart

Richtet sich nach Ihrer Stadt

  • Bis wann der Schnee der Nacht weg sein muss, etwa in Bochum an allen Tagen bis 8 Uhr
  • Wie lange am Tag sofort geräumt werden muss, in Mettmann nur bis 18 Uhr
  • Wie breit der Gehweg frei sein muss, meist 1,50 m, in Viersen 1,20 m, in Düsseldorf 1 m
  • Ob und wo Salz erlaubt ist, auf Gehwegen meist nur in Ausnahmen
  • Zusätzliche Pflichten an Überwegen, Haltestellen und Hydranten
Ablauf

So kommen Sie zu einem Angebot für alle Objekte

  1. Objekte nennenAlle Adressen mit Flächen ins Formular, im Feld „Besonderheiten, Fragen, Wünsche“ gern als Liste, oder am Telefon.
  2. Flächen je Objekt ansehenIn der Regel ein kurzes Gespräch oder ein Termin vor Ort.
  3. Ein Angebot für alleMehrere Liegenschaften in einem Rahmenvertrag, Pauschalpreis oder Abrechnung je Einsatz, schriftlich vereinbart.
  4. Einsatz mit NachweisJeder Einsatz wird per GPS protokolliert, abgenommen und im Prüfprotokoll festgehalten.

Objekte nennen und Angebot anfragen

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

0201 / 430 618 78
Gilt in jeder Stadt dieselbe Räumzeit?

Nein. Viele Städte in NRW verlangen, dass Schnee aus der Nacht werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr weg ist. Es gibt aber Abweichungen: Bochum lässt an allen Tagen bis 8 Uhr Zeit, Mettmann begrenzt das Zeitfenster für sofortiges Räumen auf 7 bis 18 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Stadt.

Wie breit muss ein Gehweg frei sein?

Oft 1,50 m, aber nicht überall. Viersen begrenzt die Breite auf 1,20 m, Bochum verlangt mindestens 1 m, Düsseldorf 1 m, Meerbusch, Mettmann und Grevenbroich die für Fußgänger erforderliche Breite ohne feste Zahl.

Kann ich Objekte in mehreren Städten in einem Vertrag bündeln?

Ja. Mehrere Liegenschaften lassen sich in einem Rahmenvertrag bündeln, mit einem Ansprechpartner für alle Objekte. Für jede Adresse gelten die Fristen und die Räumbreite aus der Satzung ihrer Stadt.

Meine Stadt steht nicht auf dieser Seite. Was nun?

Fragen Sie gern an. Ob Royal Ihre Flächen übernehmen kann, klären wir in einem kurzen Gespräch oder bei einem Termin vor Ort.

Übernimmt Royal die Haftung?

Mit dem Vertrag übernimmt Royal die Durchführung des Winterdienstes, der Ihnen nach der Satzung obliegt, für die vereinbarten Flächen und haftet für die Ausführung. Die Pflicht, die Arbeit des beauftragten Dienstleisters zu überwachen, bleibt nach der Rechtsprechung beim Eigentümer oder Verwalter.

Praktisch heißt das: Sehen Sie bei Schnee und Glätte nach, ob geräumt und gestreut ist, und melden Sie uns, wenn etwas fehlt. Für Schäden aus der Ausführung besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Wie erreiche ich Sie bei Schnee und Glätte?

In der Saison gibt es ein 24h Service-Telefon vom 01.11. bis 31.03. Außerhalb der Saison erreichen Sie uns im Büro, Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr. Die Nummer steht auf dieser Seite.

Kostenlose Anfrage

Winterdienst in NRW unverbindlich anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnell und persönlich bei Ihnen. In der Regel ist ein kurzes Gespräch oder ein Termin vor Ort der nächste Schritt.

    Für wen ist die Anfrage?
    Telefon oder E-Mail *

    Eines von beiden genügt, damit wir uns melden können.

    Angaben für ein genaueres Angebot (freiwillig)

    Um was für ein Objekt geht es?
    Gebäudehöhe
    Welche Bereiche sollen gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Welche Bodenbeläge?
    Welche Reinigung brauchen Sie?
    Was brauchen Sie?
    Was soll gereinigt werden?
    Was soll gereinigt werden?
    Welche Arbeiten?
    Welche Aufgaben?
    Was soll transportiert werden?
    Art des Betriebs
    Was brauchen Sie?
    Was soll entrümpelt werden?
    Leistung im Winterdienst
    Welche Flächen?
    Wie dringend ist es?
    Fotos oder Unterlagen, falls vorhanden

    Persönlich.Zertifiziert.Aus einer Hand.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Ivonne Altun, Royal Facility Service

    Ivonne Altun

    Royal Facility Service GmbH

    Centrumstraße 22, Essen

    Ihre Anfrage geht direkt an Ivonne Altun. Lieber sprechen? Rufen Sie an, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

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